
Schul-und Verleihpferde
Die Überlegungen, unerfahrene Reiter und Reit-Anfänger zu schulen oder die Weiterbildung von Reitern auf Schul- oder Verleihpferden vorzunehmen, fördert sicher einige Risiken zu Tage, die es gilt in Form einer Haftpflichtversicherung abzusichern.
Wird das vereinseigene Pferd gewerblich als Schul- und Verleihpferd eingesetzt, d.h. es reiten keine Vereinsmitglieder im Rahmen des satzungsgemäßen Sports auf den Tieren, so ist für diese Pferde Versicherungsschutz als Schul- und Verleihpferd abzuschließen.
Im Download-Bereich halten wir eine umfangreiche Lösung für Sie bereit.
Schul- und Verleihpferde
Haftpflicht