Das vereinseigene Pferd gehört zu den versicherten „Sportgeräten“ und ist im Sportversicherungsvertrag abgesichert, wenn es durch Vereinsmitglieder für den satzungsgemäßen Betrieb, im Training, in Turnieren oder beim Voltigieren eingesetzt wird. Es gibt allerdings auch Besonderheiten, die eigenen Versicherungsschutz verlangen. Lesen Sie die Einzelheiten.